
Es ist schade, dass man diese Richtigstellung überhaupt schreiben muss. Anscheinend wird bei Journalisten, Rechtsanwälten und anderen Menschen einfach mal etwas behauptet ohne darüber nachzudenken was man überhaupt schreibt und welche Folgen dies haben kann.
Wenn Recherchen, die nahe an der Grenze zur Rechtsverletzung liegen, ausgelagert werden, ist die Redaktion auch für das externe Handeln verantwortlich. Das Recht lässt sich nämlich mit Methoden des journalistischen Söldnertums nicht verdünnen. Pressefreiheit ist keine Ausrede für gewerbsmäßige Verletzung der Persönlichkeitsrechte.